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GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN UND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR
DEN VORSTAND, DIE BEAUFTRAGTEN DES VOSTANDES SOWIE DIE GESCHÄFTSSTELLEN
DES SLT
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| 1.
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ALLGEMEINES |
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1.1.1 |
Der Vorstand
leitet die Geschäfte des SLT. |
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1.1.2 |
Er hat bei seiner
Arbeit die Interessen aller Mitglieder des Verbandes zu berücksichtigen. |
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1.2.1 |
Zur Unterstützung
der Vorstandsarbeit können vom Vorstand Beauftragte berufen werden.
Dabei können Vorschläge der Mitgliedsvereine berücksichtigt werden. |
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1.2.2 |
Der Beauftragte für
Rock'n'Roll und sein Stellvertreter werden gemäß der Vereinbarung vom
21. März 1984 gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. |
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1.3.1 |
Vorstandsitzungen
sind vertraulich. Mitteilungen über Ausführungen einzelner
Vorstandsmitglieder oder Beauftragter, über das Stimmenverhältnis und
über den Inhalt der Niederschrift sind ohne besondere Ermächtigung auf
Grund eines Vorstandsbeschlusses nicht zulässig. |
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1.3.2 |
Alle Maßnahmen
und Entscheidungen des Vorstandes sowie seine Vorlagen an den
Verbandstag werden nach Beschluss einheitlich vertreten, auch wenn
einzelne Vorstandsmitglieder anderer Auffassung sein sollten.
Vorstandsmitglieder und Beauftragte dürfen nicht gegen die Auffassung
des Vorstandes wirken. |
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1.4.1 |
Zu
Vorstandsitzungen wird möglichst 8 Tage vor dem Sitzungstermin
mit Angabe der Tagesordnung
schriftlich eingeladen. Zu allen Tagesordnungspunkten sollten den
Vorstandsmitgliedern möglichst schriftliche Vorlagen unterbreitet werden. |
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1.4.2 |
Anträge zu
Vorstandsitzungen sollten möglichst zwei Wochen vor dem
Sitzungszeitpunkt schriftlich und mit Begründung bei der Geschäftsstelle
I des SLT eingegangen sein. |
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1.5.1 |
Über die
Vorstandsitzungen wird vom 3. Vorsitzenden als Schriftführer eine
Niederschrift aufgenommen. Beschlüsse sind darin wörtlich
wiederzugeben und auf einem besonderen Blatt zusammenzufassen. Die
Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterzeichnen und über die
Geschäftsstelle I allen Vorstandsmitgliedern, das
Beschlussblatt darüber hinaus allen Mitgliedern des SLT
zuzustellen. Eine Ausfertigung der Niederschrift verbleibt zusätzlich
bei der Geschäftsstelle I. |
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1.5.2 |
Einwendungen gegen
die Niederschrift sind auf der nächsten Vorstandsitzung zu behandeln. |
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1.6 |
Vor dem jährlich
stattfindenden Verbandstag des DTV ist nach Eingang der dafür
vorgesehenen Tagesordnung mit den entsprechenden Anträgen eine Sitzung
des SLT-Vorstandes einzuberufen. |
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1.7 |
Die Vorsitzenden
der Mitgliedsvereine sollen vom Vorstand wenigstens einmal im Jahr persönlich
zu einer gemeinsamen Besprechung mit dem Vorstand und den Beauftragten
eingeladen werden, um wichtige verbandspolitische, sportliche und
finanzielle Fragen zu erörtern und in persönlicher Fühlungnahme zu
einem verständnisvollen einheitlichen Vorgehen im Verband und gegenüber
der Öffentlichkeit beizutragen. |
| 2. |
ÄMTER,
AUFGABENBEREICHE DES VORSTANDES |
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2.1 |
1.
Vorsitzender |
| 2.1.1 |
Der 1. Vorsitzende
vertritt den Verband nach außen. Dabei wird er gegebenenfalls durch den
2. Vorsitzenden und den 3. Vorsitzenden vertreten. |
| 2.1.2 |
Der 1. Vorsitzende
ist gewähltes Mitglied des Vorstandes des LSVS; eine Vertretung ist gemäß
Satzung des LSVS nicht möglich. |
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2.1.3 |
Der 1. Vorsitzende
ist Mitglied des Hauptausschusses
des DTV. In dieser Aufgabe vertritt ihn der 2. Vorsitzende. |
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2.2 |
2.
Vorsitzender |
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2.2.1 |
Der 2. Vorsitzende ist
verantwortlich für die Betreuung der Mitgliedsvereine. In dieser
Aufgabe wird er durch den 1. Vorsitzenden vertreten. |
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2.2.2 |
Der 2. Vorsitzende ist
verantwortlich für die allgemeine Terminplanung innerhalb des
Landesverbandes. In diesem Bereich wird er durch den Verbandssportwart
vertreten. |
| 2.3 |
3. Vorsitzender |
| 2.3.1 |
Der 3. Vorsitzende
ist der Schriftführer des Verbandes. In dieser Tätigkeit vertritt ihn
der 2. Vorsitzende. |
| 2.3.2 |
Der
3. Vorsitzende ist verantwortlich für die Veröffentlichung der
Vorstandsbeschlüsse. In dieser Aufgabe vertritt ihn der
Verbandspressewart. |
| 2.3.3 |
Der
3. Vorsitzende ist Wahlleiter bei den Wahlen des Sprechers der Aktiven,
des Beauftragten für Rock'n'Roll, seines Stellvertreters sowie des
Jugendsprechers für Rock'n'Roll. Beisitzer bei diesen Wahlen ist ein
Mitglied der Verbandstagsleitung. Vertreter des 3. Vorsitzenden ist der
2. Vorsitzende. |
| 2.4 |
Verbandsschatzmeister |
| 2.4.1 |
Der
Verbandsschatzmeister führt die Finanzgeschäfte des SLT gemäß der
Finanzordnung. Er überwacht die planmäßige Abwicklung des Haushaltes
und bereitet die Vorlage der Haushaltspläne für den jeweils nächsten
Verbandstag vor. Bei diesen Arbeiten wird er weitgehend vom Geschäftsführer
der Geschäftsstelle I unterstützt. Vertreter des
Verbandsschatzmeisters ist der 1. Vorsitzende. |
| 2.5 |
Verbandssportwart |
| 2.5.1 |
Der
Verbandssportwart ist für das gesamte Sport- und Lehrwesen zuständig.
Dabei hat er sich mit dem Vorstand, dem Sportausschuss des SLT, den
Landesbeauftragten im Sportbereich und den Ausbildern abzustimmen. |
| 2.5.2 |
Darüber
hinaus hat der Verbandssportwart folgende Einzelaufgaben verantwortlich
zu erledigen. |
| 2.5.2.1 |
Die Betreuung der
Aktiven. Hierin vertritt ihn der Verbandsjugendwart. |
| 2.5.2.2 |
Das Genehmigen von
Auslandsstarts und Schautänzen. Hierin vertritt ihn der 1. Vorsitzende. |
| 2.5.2.3 |
Das
Vorbereiten und Aufstellen eines Wettkampfplans für den Bereich des SLT.
Hierin vertritt ihn der 2. Vorsitzende. |
| 2.5.2.4 |
Die Betreuung der
Beauftragten des Vorstandes. Hierin vertritt ihn der Verbandsjugendwart. |
| 2.5.2.5 |
Die Vertretung des
SLT im Sportausschuss des DTV. Hier vertritt ihn der 1. Vorsitzende. |
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2.6 |
Verbandsjugendwart |
| 2.6.1 |
Der
Verbandsjugendwart ist verantwortlich für die Jugendarbeit des SLT.
Dabei vertritt ihn der Verbandssportwart. |
| 2.6.2 |
Der Verbandsjugendwart
vertritt den SLT im Jugendausschuss des DTV. Vertreten wird er hier
durch seinen vom Jugendausschuss des SLT gewählten Stellvertreter;
dieser ist im Vertretungsfall durch den Vorstand zu bevollmächtigen. |
| 2.7 |
Verbandspressewart |
| 2.7.1 |
Der Verbandspressewart ist
verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des SLT. Hierbei vertritt
ihn der 1. Vorsitzende. |