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GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN UND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND, DIE BEAUFTRAGTEN DES VOSTANDES SOWIE DIE GESCHÄFTSSTELLEN DES SLT

1.   ALLGEMEINES
1.1.1 Der Vorstand leitet die Geschäfte des SLT.
1.1.2 Er hat bei seiner Arbeit die Interessen aller Mitglieder des Verbandes zu berücksichtigen.
1.2.1 Zur Unterstützung der Vorstandsarbeit können vom Vorstand Beauftragte berufen werden. Dabei können Vorschläge der Mitgliedsvereine berücksichtigt werden.
1.2.2 Der Beauftragte für Rock'n'Roll und sein Stellvertreter werden gemäß der Vereinbarung vom 21. März 1984 gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
1.3.1 Vorstandsitzungen sind vertraulich. Mitteilungen über Ausführungen einzelner Vorstandsmitglieder oder Beauftragter, über das Stimmenverhältnis und über den Inhalt der Niederschrift sind ohne besondere Ermächtigung auf Grund eines Vorstandsbeschlusses nicht zulässig.
1.3.2 Alle Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstandes sowie seine Vorlagen an den Verbandstag werden nach Beschluss einheitlich vertreten, auch wenn einzelne Vorstandsmitglieder anderer Auffassung sein sollten. Vorstandsmitglieder und Beauftragte dürfen nicht gegen die Auffassung des Vorstandes wirken.
1.4.1 Zu Vorstandsitzungen wird möglichst 8 Tage vor dem Sitzungstermin  mit Angabe der Tagesordnung  schriftlich eingeladen. Zu allen Tagesordnungspunkten sollten den Vorstandsmitgliedern möglichst schriftliche Vorlagen unterbreitet werden.
1.4.2 Anträge zu Vorstandsitzungen sollten möglichst zwei Wochen vor dem Sitzungszeitpunkt schriftlich und mit Begründung bei der Geschäftsstelle I des SLT eingegangen sein.
1.5.1 Über die Vorstandsitzungen wird vom 3. Vorsitzenden als Schriftführer eine Niederschrift aufgenommen. Beschlüsse sind darin wörtlich wiederzugeben und auf einem besonderen Blatt zusammenzufassen. Die Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterzeichnen und über die Geschäftsstelle I allen Vorstandsmitgliedern, das Beschlussblatt darüber hinaus allen Mitgliedern des SLT zuzustellen. Eine Ausfertigung der Niederschrift verbleibt zusätzlich bei der Geschäftsstelle I.
1.5.2 Einwendungen gegen die Niederschrift sind auf der nächsten Vorstandsitzung zu behandeln.
1.6 Vor dem jährlich stattfindenden Verbandstag des DTV ist nach Eingang der dafür vorgesehenen Tagesordnung mit den entsprechenden Anträgen eine Sitzung des SLT-Vorstandes einzuberufen.
1.7 Die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine sollen vom Vorstand wenigstens einmal im Jahr persönlich zu einer gemeinsamen Besprechung mit dem Vorstand und den Beauftragten eingeladen werden, um wichtige verbandspolitische, sportliche und finanzielle Fragen zu erörtern und in persönlicher Fühlungnahme zu einem verständnisvollen einheitlichen Vorgehen im Verband und gegenüber der Öffentlichkeit beizutragen.
2. ÄMTER, AUFGABENBEREICHE DES VORSTANDES
2.1 1. Vorsitzender
2.1.1 Der 1. Vorsitzende vertritt den Verband nach außen. Dabei wird er gegebenenfalls durch den 2. Vorsitzenden und den 3. Vorsitzenden vertreten.
2.1.2 Der 1. Vorsitzende ist gewähltes Mitglied des Vorstandes des LSVS; eine Vertretung ist gemäß Satzung des LSVS nicht möglich.
2.1.3 Der 1. Vorsitzende ist Mitglied des Hauptausschusses des DTV. In dieser Aufgabe vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
2.2 2. Vorsitzender
2.2.1 Der 2. Vorsitzende ist verantwortlich für die Betreuung der Mitgliedsvereine. In dieser Aufgabe wird er durch den 1. Vorsitzenden vertreten.
2.2.2 Der 2. Vorsitzende ist verantwortlich für die allgemeine Terminplanung innerhalb des Landesverbandes. In diesem Bereich wird er durch den Verbandssportwart vertreten.
2.3 3. Vorsitzender
2.3.1 Der 3. Vorsitzende ist der Schriftführer des Verbandes. In dieser Tätigkeit vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
2.3.2 Der 3. Vorsitzende ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Vorstandsbeschlüsse. In dieser Aufgabe vertritt ihn der Verbandspressewart.
2.3.3 Der 3. Vorsitzende ist Wahlleiter bei den Wahlen des Sprechers der Aktiven, des Beauftragten für Rock'n'Roll, seines Stellvertreters sowie des Jugendsprechers für Rock'n'Roll. Beisitzer bei diesen Wahlen ist ein Mitglied der Verbandstagsleitung. Vertreter des 3. Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende.
2.4 Verbandsschatzmeister
2.4.1 Der Verbandsschatzmeister führt die Finanzgeschäfte des SLT gemäß der Finanzordnung. Er überwacht die planmäßige Abwicklung des Haushaltes und bereitet die Vorlage der Haushaltspläne für den jeweils nächsten Verbandstag vor. Bei diesen Arbeiten wird er weitgehend vom Geschäftsführer der Geschäftsstelle I unterstützt. Vertreter des Verbandsschatzmeisters ist der 1. Vorsitzende.
2.5 Verbandssportwart
2.5.1 Der Verbandssportwart ist für das gesamte Sport- und Lehrwesen zuständig. Dabei hat er sich mit dem Vorstand, dem Sportausschuss des SLT, den Landesbeauftragten im Sportbereich und den Ausbildern abzustimmen.
2.5.2 Darüber hinaus hat der Verbandssportwart folgende Einzelaufgaben verantwortlich zu erledigen.
2.5.2.1 Die Betreuung der Aktiven. Hierin vertritt ihn der Verbandsjugendwart.
2.5.2.2 Das Genehmigen von Auslandsstarts und Schautänzen. Hierin vertritt ihn der 1. Vorsitzende.
2.5.2.3 Das Vorbereiten und Aufstellen eines Wettkampfplans für den Bereich des SLT. Hierin vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
2.5.2.4 Die Betreuung der Beauftragten des Vorstandes. Hierin vertritt ihn der Verbandsjugendwart.
2.5.2.5 Die Vertretung des SLT im Sportausschuss des DTV. Hier vertritt ihn der 1. Vorsitzende.
2.6 Verbandsjugendwart
2.6.1 Der Verbandsjugendwart ist verantwortlich für die Jugendarbeit des SLT. Dabei vertritt ihn der Verbandssportwart.
2.6.2 Der Verbandsjugendwart vertritt den SLT im Jugendausschuss des DTV. Vertreten wird er hier durch seinen vom Jugendausschuss des SLT gewählten Stellvertreter; dieser ist im Vertretungsfall durch den Vorstand zu bevollmächtigen.
2.7 Verbandspressewart
2.7.1 Der Verbandspressewart ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des SLT. Hierbei vertritt ihn der 1. Vorsitzende.

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Stand: 04.09.05