|

|
Struktur und Bestimmungen der
Landeskader für Einzel-
und Formationswettbewerbe im
Saarländischen Landesverband für Tanzsport e.V. – SLT - |
|
erstellt:
beschlossen:
geändert: |
Manfred Ganster, SLT - Sportwart
SLT - Vorstand in seiner Sitzung
am 05.03.2004
SLT - Vorstand in seiner Sitzung
am 13.09.2005 |
Allgemeines
Die Leistungskader im SLT dienen der
Förderung zur sportlichen Weiterentwicklung der Spitzen- sowie der
talentierten Nachwuchspaare zwecks weiterer Anpassung an das nationale
Spitzenniveau im Tanzsport.
Den Kadern können nur Paare angehören, die sich entweder
im nationalen und/oder Verbandsbereich in einer Spitzenposition
befinden, oder die erwarten lassen, diese Spitzenposition innerhalb
eines angemessenen Zeitraums zu erreichen.
Um eine optimale Förderung und Betreuung
zu gewährleisten, müssen mittels der gegebenen finanziellen und
technischen Möglichkeiten, diese rationell und sinnvoll sowie für jedes
Kaderpaar in ausreichendem Maße eingesetzt werden.
Die sich aus Vorstehendem ergebende
Konzentration verlangt für die Kaderzugehörigkeit von Spitzenpaaren eine
nachweisbare Leistungsstabilität, von Talentpaaren eine erkennbare
stetige Leistungssteigerung, wobei für letztere die absehbare Dauer der
leistungssportlichen Entwicklung bis zur nationalen Höchstleistung in
angemessener Relation zum Alter beider Partner stehen muss.
Der D-Kader
für die Einzelwettbewerbe wird in Abstimmung
mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen
Tanzsportverbandes in die
Kader D - 1 bis D
- 4 unterteilt.
Für den Leistungskader
des SLT gelten
folgende Kriterien:
· D
- 4 Kader
Mindestalter 16 Jahre
Paare Platz 1 und 2 der
Landesmeisterschaften der Hauptgruppe der Startklasse S in Standard oder
Latein
· D
- 3 Kader
Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24
Jahre
Paare Platz 1 und 2 der
Landesmeisterschaften der Startklasse A in Standard oder Latein;
Paare der Startklasse A
in Standard oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge
· D
- 2 Kader
Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24
Jahre
Paare Platz 1 der Landesmeisterschaften
der Startklasse B in Standard oder Latein
Paare der Startklasse B in Standard
oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge
· D
- 1 Kader
Mindestalter 12 Jahre - Höchstalter 18
Jahre
Talentpaare der
Junioren ab
Startklasse C in Standard
oder Latein
Der D- Kader für die
Formationswettbewerbe Standard und Latein sowie für Jazz- und
Modern Dance (JMD) wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und
Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader D - 2 bis D -
4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien:
· D
- 4 Kader
bestplatzierte
saarländische Formationen
in der 1.
Bundesliga Standard und Latein sowie JMD
· D
- 3 Kader
zweitbestplatzierte saarländische
Formationen in der 1. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und
bestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga Standard
und Latein sowie JMD
· D
- 2 Kader
zweitbestplatzierte saarländische
Formationen in der 2. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und
bestplatzierte saarländische Formationen in der Regionalliga
Standard und
Latein sowie JMD und saarländische
Formationen mit
Zukunftsperspektiven ab
Oberliga Standard und
Latein sowie JMD
Kaderausschuss
· Der
Kaderausschuss des SLT setzt sich wie folgt zusammen:
SLT - Sportwart/-Sportwartin,
SLT - Jugendwart/-Jugendwartin,
SLT - Lehrwart/-Lehrwartin,
zuzüglich für Formationswettbewerbe JMD
die/der SLT-Beauftrage für JMD
Kaderzugehörigkeit - Einzelwettbewerbe
· Kaderpaare,
die sich in mehreren Turnierarten für die Kader qualifiziert haben,
werden in den von ihnen höchsterreichten Kader eingestuft.
· Kaderpaare
gehören unter der Voraussetzung regelmäßiger Wettkampfteilnahme
bis zur nächsten Landesmeisterschaft der Turnierart dem Kader, an.
· Berufungen
in den D - 1-Kader erfolgen durch den SLT - Vorstand. Dieser kann die
Berufungsmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren.
· Bei
Partnerwechsel und/oder bei Partnertrennung erlischt die
Kaderzugehörigkeit.
· Kaderpaare
können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die
Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
Kaderzugehörigkeit - Formationswettbewerbe
· Die
Kaderformationen gehören bis zum Abschluss ihrer Ligasaison dem Kader
an.
· Berufungen
in den D - 2-Kader erfolgen durch den SLT - Vorstand. Dieser kann diese
Berufungen an den Kaderausschuss delegieren.
· Bei
Nichtantreten in den laufenden Wettbewerben erlischt die
Kaderzugehörigkeit.
· Formationen
können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die
Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
Förderung
· Kaderpaare
und Kaderformationen werden nach den Vorgaben des SLT gefördert.
· Kaderpaare
können – bei gleich bleibenden nationalen Erfolgen und bei Erfüllung der
ihnen im sportlichen Bereich gestellten Pflichten – dem Deutschen
Tanzsportverband e.V. zur Förderung vorgeschlagen werden. Das
Vorschlagsrecht haben nur der/die SLT–Sportwart/in für den
Hauptgruppenbereich und der/die SLT–Jugendwart/in für den Junioren- und
Jugendbereich.
Lehrgänge
· D-Kader-Lehrgänge
sollen mit höchstens 10 Paaren in den Einzelwettbewerben und mit
höchsten zwei Formationen in den Formationswettbewerben durchgeführt
werden.
Sportmedizinische Untersuchung
· D-Kaderpaare
und D-Kaderformationen müssen sich nach Aufforderung durch den SLT oder
den Landessportverband sportmedizinisch untersuchen lassen.
Kaderausschluss
· Kaderpaare
und Kaderformationen, die sich nicht sportmedizinisch innerhalb des
ihnen vorgeschriebenen Zeitraumes untersuchen lassen, verlieren die
Kaderzugehörigkeit.
· Kaderpaare
und Kaderformationen, die ohne Angabe von Gründen nach erfolgter
Einladung nicht oder am Lehrgang nur kurzfristig teilnehmen, können ihre
Kaderzugehörigkeit verlieren. Ein Fernbleiben muss durch den/die
SLT-Sportwart/in genehmigt werden.
· Kaderpaare
und Kaderformationen, die eine Startsperre erhalten, verlieren die
Kaderzugehörigkeit nach Maßgabe des Verbandsorgans, welches diese Sperre
ausspricht.
Über einen Kaderausschluss befindet der
SLT–Vorstand - dieser kann die Kaderausschlussmöglichkeit an den
Kaderausschuss delegieren -, soweit nicht satzungsgemäß andere Organe
zuständig sind. |