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Struktur und Bestimmungen der Landeskader für Einzel-
und Formationswettbewerbe im
Saarländischen Landesverband für Tanzsport e.V. – SLT -

erstellt:         

beschlossen:

geändert:

Manfred Ganster, SLT - Sportwart

SLT - Vorstand in seiner Sitzung am 05.03.2004

SLT - Vorstand in seiner Sitzung am 13.09.2005

 Allgemeines

Die Leistungskader im SLT dienen der Förderung zur sportlichen Weiterentwicklung der Spitzen- sowie der talentierten Nachwuchspaare zwecks weiterer Anpassung an das nationale Spitzenniveau im Tanzsport.

Den Kadern können nur Paare angehören, die sich entweder im nationalen und/oder Verbandsbereich in einer Spitzenposition befinden, oder die erwarten lassen, diese Spitzenposition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen.

Um eine optimale Förderung und Betreuung zu gewährleisten, müssen mittels der gegebenen finanziellen und technischen Möglichkeiten, diese rationell und sinnvoll sowie für jedes Kaderpaar in ausreichendem Maße eingesetzt werden.

Die sich aus Vorstehendem ergebende Konzentration verlangt für die Kaderzugehörigkeit von Spitzenpaaren eine nachweisbare Leistungsstabilität, von Talentpaaren eine erkennbare stetige Leistungssteigerung, wobei für letztere die absehbare Dauer der leistungssportlichen Entwicklung bis zur nationalen Höchstleistung in angemessener Relation zum Alter beider Partner stehen muss.

Der D-Kader für die Einzelwettbewerbe wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader D - 1 bis D - 4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien:

·   D - 4 Kader

Mindestalter 16 Jahre

Paare Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Hauptgruppe der Startklasse S in Standard oder Latein

·   D - 3 Kader

Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24 Jahre

Paare Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Startklasse A in Standard oder Latein;

Paare der Startklasse A in Standard oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge

·   D - 2 Kader

Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24 Jahre

Paare Platz 1 der Landesmeisterschaften der Startklasse B in Standard oder Latein

Paare der Startklasse B in Standard oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge

·   D - 1 Kader

Mindestalter 12 Jahre - Höchstalter 18 Jahre

Talentpaare der Junioren ab Startklasse C in Standard oder Latein

Der D- Kader für die Formationswettbewerbe Standard und Latein sowie für Jazz- und Modern Dance (JMD) wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader D - 2 bis D - 4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien:

     ·   D - 4 Kader

bestplatzierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD

     ·   D - 3 Kader

zweitbestplatzierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und
bestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD

     ·   D - 2 Kader

zweitbestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und bestplatzierte saarländische Formationen in der Regionalliga Standard und Latein sowie JMD und saarländische Formationen mit Zukunftsperspektiven ab Oberliga Standard und Latein sowie JMD

Kaderausschuss

·    Der Kaderausschuss des SLT setzt sich wie folgt zusammen:

SLT - Sportwart/-Sportwartin,
SLT - Jugendwart/-Jugendwartin,
SLT - Lehrwart/-Lehrwartin,

zuzüglich für Formationswettbewerbe JMD die/der SLT-Beauftrage für JMD

Kaderzugehörigkeit - Einzelwettbewerbe

·    Kaderpaare, die sich in mehreren Turnierarten für die Kader qualifiziert haben, werden in den von ihnen höchsterreichten Kader eingestuft.

·    Kaderpaare gehören unter der Voraussetzung regelmäßiger Wettkampfteilnahme bis zur nächsten Landesmeisterschaft der Turnierart dem Kader, an.

·    Berufungen in den D - 1-Kader erfolgen durch den SLT - Vorstand. Dieser kann die Berufungsmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren.

·    Bei Partnerwechsel und/oder bei Partnertrennung erlischt die Kaderzugehörigkeit.

·    Kaderpaare können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.

Kaderzugehörigkeit - Formationswettbewerbe

·    Die Kaderformationen gehören bis zum Abschluss ihrer Ligasaison dem Kader an.

·    Berufungen in den D - 2-Kader erfolgen durch den SLT - Vorstand. Dieser kann diese Berufungen an den Kaderausschuss delegieren.

·    Bei Nichtantreten in den laufenden Wettbewerben erlischt die Kaderzugehörigkeit.

·    Formationen können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.

Förderung

·    Kaderpaare und Kaderformationen werden nach den Vorgaben des SLT gefördert.

·    Kaderpaare können – bei gleich bleibenden nationalen Erfolgen und bei Erfüllung der ihnen im sportlichen Bereich gestellten Pflichten – dem Deutschen Tanzsportverband e.V. zur Förderung vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht haben nur der/die SLT–Sportwart/in für den Hauptgruppenbereich und der/die SLT–Jugendwart/in für den Junioren- und Jugendbereich.

Lehrgänge

·    D-Kader-Lehrgänge sollen mit höchstens 10 Paaren in den Einzelwettbewerben und mit höchsten zwei Formationen in den Formationswettbewerben durchgeführt werden.

Sportmedizinische Untersuchung

·   D-Kaderpaare und D-Kaderformationen müssen sich nach Aufforderung durch den SLT oder den Landessportverband sportmedizinisch untersuchen lassen.

Kaderausschluss

·    Kaderpaare und Kaderformationen, die sich nicht sportmedizinisch innerhalb des ihnen vorgeschriebenen Zeitraumes untersuchen lassen, verlieren die Kaderzugehörigkeit.

·    Kaderpaare und Kaderformationen, die ohne Angabe von Gründen nach erfolgter Einladung nicht oder am Lehrgang nur kurzfristig teilnehmen, können ihre Kaderzugehörigkeit verlieren. Ein Fernbleiben muss durch den/die SLT-Sportwart/in genehmigt werden.

·    Kaderpaare und Kaderformationen, die eine Startsperre erhalten, verlieren die Kaderzugehörigkeit nach Maßgabe des Verbandsorgans, welches diese Sperre ausspricht.

Über einen Kaderausschluss befindet der SLT–Vorstand - dieser kann die Kaderausschlussmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren -, soweit nicht satzungsgemäß andere Organe zuständig sind.

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