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VERLEIHUNGSORDNUNG
FÜR DIE SLT - EHRENNADEL
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1.
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ALLGEMEINES |
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1.1 |
Der
Saarländische Landesverband für Tanzsport stiftet aus Anlass seines 25
jährigen Bestehens die |
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SLT
– EHRENNADEL |
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in
den Verleihungsstufen BRONZE, SILBER und GOLD. Mit dieser Ehrennadel
sollen Personen ausgezeichnet werden, die sich um den Tanzsport im
Saarland verdient gemacht haben.
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1.2 |
Für
die Verleihung dieser Ehrennadel gelten folgende Richtlinien: |
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2. |
Die
Ehrennadel in BRONZE kann verliehen werden |
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2.1 |
an Mitglieder von Vereinsvorständen im
bzw. des SLT nach mindestens 5 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in
ihren Ämtern;
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2.2 |
an
Personen, die sich um den Amateurtanzsport verdient gemacht haben; |
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2.3 |
an
die jeweiligen Landesmeister der Sonderklassen; |
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2.4 |
an
die Deutschen Jugendmeister, sofern sie für einen Mitgliedsverein des
SLT starten. |
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3. |
Die Ehrennadel in SILBER kann verliehen
werden
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3.1 |
an Personen wie unter Ziffer 2.1 nach
mindestens 10 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in ihren Ämtern.
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3.2 |
an
Personen, die bereits mit der Ehrennadel in BRONZE ausgezeichnet wurden
und sich weiterhin um den Amateurtanzsport besonders verdient gemacht
haben; |
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3.3 |
an
Aktive aus Mitgliedsvereinen, die mehrmals Landesmeisterschaften der
Sonderklassen errungen haben, Deutscher Meister ihrer Startklasse oder
mehrfach Deutscher Jugendmeister wurden. |
| 4. |
Die Ehrennadel in GOLD kann verliehen
werden
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| 4.1 |
an
Mitglieder von Vereinsvorständen von Mitgliedsvereinen oder
Vorstandsmitglieder des SLT nach mindestens 15 jähriger ehrenamtlicher
Tätigkeit in ihren Ämtern; |
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4.2 |
An Personen, die bereits mit der
Ehrennadel in SILBER ausgezeichnet wurden und sich weiterhin um den
Amateurtanzsport außerordentlich verdient gemacht haben.
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5. |
ANTRAGSVERFAHREN |
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5.1 |
Die Ehrennadel gemäß den Ziffern 2.1,
2.2, 3.1, 3.2 und 4.1 darf nur verliehen werden, wenn dazu ein
schriftlicher, begründeter Antrag auf dem entsprechenden SLT-Formblatt
vorliegt, der von den Vorständen der Mitgliedsvereine des SLT beim
Vorstand des SLT einzureichen ist.
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5.2 |
Die
Ehrennadel gemäß den Ziffern 2.2, 3.2 und 4.2 darf auch verliehen
werden, wenn ein schriftlicher, begründeter Antrag auf dem
entsprechenden SLT-Formblatt von Mitgliedern des SLT-Vorstandes
eingereicht wurde. |
| 5.3 |
Anträge
sind mindestens 6 Wochen vor der Aushändigung beim Vorstand des SLT
einzureichen. |
| 5.4 |
Über
alle Anträge muss vom Vorstand des SLT geheim abgestimmt werden. Dazu
bedarf es bei den Ehrennadeln in BRONZE und SILBER der einfachen
Mehrheit, bei der Ehrennadel in GOLD der Einstimmigkeit. |
| 5.5 |
Dem
Antragsteller ist in jedem Fall mitzuteilen, welche Ehrung vorgesehen
ist, oder ob der Vorschlag abgelehnt wurde. Gegen die Ablehnung oder Zurückstellung
ist kein Einspruch zulässig. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der
Entscheidungsgründe besteht nicht. |
| 6. |
AUSHÄNDIGUNG |
| 6.1 |
Die
Ehrennadeln in BRONZE und SILBER sind von einem Mitglied des Vorstandes
des SLT zu überreichen. |
| 6.2 |
Die
Ehrennadel in GOLD sollte vom 1. Vorsitzenden des SLT überreicht
werden. |
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Beschluss
der 5. Sitzung des Vorstandes des SLT
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Saarbrücken, den 28. November 1988
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