Verleihungsordnung
 
Home
Nach oben
Satzung
Jugendordnung
Finanzordnung
Geschäftsordnung
Verleihungsordnung
Kaderordnung

 

VERLEIHUNGSORDNUNG FÜR DIE SLT - EHRENNADEL

1.   ALLGEMEINES
1.1

Der Saarländische Landesverband für Tanzsport stiftet aus Anlass seines 25 jährigen Bestehens die

SLT – EHRENNADEL

in den Verleihungsstufen BRONZE, SILBER und GOLD. Mit dieser Ehrennadel sollen Personen ausgezeichnet werden, die sich um den Tanzsport im Saarland verdient gemacht haben.

1.2 Für die Verleihung dieser Ehrennadel gelten folgende Richtlinien:
2. Die Ehrennadel in BRONZE kann verliehen werden
2.1 an Mitglieder von Vereinsvorständen im bzw. des SLT nach mindestens 5 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in ihren Ämtern;
2.2 an Personen, die sich um den Amateurtanzsport verdient gemacht haben;
2.3 an die jeweiligen Landesmeister der Sonderklassen;
2.4 an die Deutschen Jugendmeister, sofern sie für einen Mitgliedsverein des SLT starten.
3. Die Ehrennadel in SILBER kann verliehen werden
3.1 an Personen wie unter Ziffer 2.1 nach mindestens 10 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in ihren Ämtern.
3.2 an Personen, die bereits mit der Ehrennadel in BRONZE ausgezeichnet wurden und sich weiterhin um den Amateurtanzsport besonders verdient gemacht haben;
3.3 an Aktive aus Mitgliedsvereinen, die mehrmals Landesmeisterschaften der Sonderklassen errungen haben, Deutscher Meister ihrer Startklasse oder mehrfach Deutscher Jugendmeister wurden.
4. Die Ehrennadel in GOLD kann verliehen werden
4.1 an Mitglieder von Vereinsvorständen von Mitgliedsvereinen oder Vorstandsmitglieder des SLT nach mindestens 15 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in ihren Ämtern;
4.2 An Personen, die bereits mit der Ehrennadel in SILBER ausgezeichnet wurden und sich weiterhin um den Amateurtanzsport außerordentlich verdient gemacht haben.
5. ANTRAGSVERFAHREN
5.1 Die Ehrennadel gemäß den Ziffern 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 und 4.1 darf nur verliehen werden, wenn dazu ein schriftlicher, begründeter Antrag auf dem entsprechenden SLT-Formblatt vorliegt, der von den Vorständen der Mitgliedsvereine des SLT beim Vorstand des SLT einzureichen ist.
5.2 Die Ehrennadel gemäß den Ziffern 2.2, 3.2 und 4.2 darf auch verliehen werden, wenn ein schriftlicher, begründeter Antrag auf dem entsprechenden SLT-Formblatt von Mitgliedern des SLT-Vorstandes eingereicht wurde.
5.3 Anträge sind mindestens 6 Wochen vor der Aushändigung beim Vorstand des SLT einzureichen.
5.4 Über alle Anträge muss vom Vorstand des SLT geheim abgestimmt werden. Dazu bedarf es bei den Ehrennadeln in BRONZE und SILBER der einfachen Mehrheit, bei der Ehrennadel in GOLD der Einstimmigkeit.
5.5 Dem Antragsteller ist in jedem Fall mitzuteilen, welche Ehrung vorgesehen ist, oder ob der Vorschlag abgelehnt wurde. Gegen die Ablehnung oder Zurückstellung ist kein Einspruch zulässig. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der Entscheidungsgründe besteht nicht.
6. AUSHÄNDIGUNG
6.1 Die Ehrennadeln in BRONZE und SILBER sind von einem Mitglied des Vorstandes des SLT zu überreichen.
6.2 Die Ehrennadel in GOLD sollte vom 1. Vorsitzenden des SLT überreicht werden.
Beschluss der 5. Sitzung des Vorstandes des SLT
Saarbrücken, den 28. November 1988

Home Nach oben Satzung Jugendordnung Finanzordnung Geschäftsordnung Verleihungsordnung Kaderordnung

Stand: 04.09.05