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Sie wollen eine DTSA-Abnahme durchführen?
Nichts einfacher als das!

1. Anmeldung

Melden Sie Ihr Vorhaben mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin bei der DTSA-Beauftragten an (möglichst per E-Mail). Die gültige Exceldatei für das aktuelle Jahr wird Ihnen zugemailt mit allen Hinweisen und den notwendigen Formularen inklusive einer Datenerfassung, die im Anhang automatisch die Abnahmekarten ausfüllt, so dass nach Ausdruck dieser Karten die Teilnehmer nur noch unterschreiben müssen. Der Prüfer bekommt diese Abnahmekarten vorgelegt und füllt sie aus. Nach der Prüfung werden diese Abnahmekarten per Post an den DTSA-Beauftragten geschickt, ebenso bitte per Mail die Datenerfassung mit dem Meldeblatt.

2. Vorbereitung

Der DTSA-Beauftragte besorgt alles Notwendige für die Abnahme. Sie selbst bereiten in Ihrem Verein alles Erforderliche vor:

  1. Sie bestimmen einen Abnahmeleiter (s.u.)
  2. Sie unterrichten die Abnehmer (mit gültiger Lizenz!)
  3. Sie teilen die Paare und die Reihenfolge der Tänze ein
  4. Sie lassen die Abnahmekarten - bitte leserlich - ausfüllen (nur wenn nicht mit Excel gearbeitet wird)
  5. Sie ziehen von den Bewerbern die Gebühren gemäß Finanzordnung DTV ein.

Eine aktuelle Liste der DTSA-Abnehmer kann bei der DTSA-Beauftragten angefordert werden.

3. Anfordern der Unterlagen

Füllen Sie das Meldeblatt aus und schicken es zusammen mit allen Abnahmeunterlagen an den DTSA-Beauftragten. Er leitet alles Notwendige an den DTV-Beauftragten weiter. Der DTSA-Beauftragte überprüft Ihre Unterlagen, erstellt die Urkunden und stellt sie Ihnen mit den Abzeichen zu.

4. Durchführung der Abnahme

Sie führen die Abnahme durch und händigen den Bewerbern nach erfolgreichem Abschneiden Urkunden und Abzeichen aus.

5. Abrechnung

Der Rechnungsbetrag an den DTV ist erst nach Erhalt der Rechnung durch den DTV-Beauftragten zu begleichen.

Und nun viel Erfolg und Spaß bei der nächsten DTSA-Abnahme in Ihrem Verein!

Bitte beachten Sie: Der Abnahmeleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme verantwortlich. Er muss sich an die "Richtlinien für Prüfungsleiter" halten. Ebenso muss er die "Verleihungsbedingungen" kennen. Beide Texte können in der Broschüre "Das Deutsche Tanzsportabzeichen",die auf der Webseite des DTV eingestellt ist, nachgelesen werden. Der Abnahmeleiter ist auch für die korrekte Ausfüllung der Prüfungskarten verantwortlich. Bitte auch darauf achten, wenn eine Namensänderung durch Heirat stattgefunden hat, diese auf der Abnahmekarte zu vermerken.

Detaillierte Informationen über das DTSA sind auf der Internetseite des DTV zu finden!