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ID-Karten Anträge nur noch elektronisch an den DTV:

Will ein Vereinssportwart für eines neuer Mitglieder eine ID-Karte beantragen, so reicht dem DTV ab sofort ein unterschriebener Scan bzw. PDF-Dokument. Die Originalpapiere verbleiben beim Antragsteller (Verein bzw. Sportler) und müssen unbefristet aufbewahrt werden). Der DTV stellt den Sportlern alle für den Sportbetrieb notwendigen Informationen in der DTV App und in der ESV zur Verfügung. 

Neue Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit:  

Ab 2023 dürfen Turnierpaare, bei denen kein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nur an Meisterschaften teilnehmen, wenn sie seit mindestens seit 1 Jahr für den DTV starten. Außerdem müssen sie tatsächlich in Deutschland leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Offene Turniere sind davon ausgenommen. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf die Nachweisplicht gegenüber dem DTV hin (Meldebestätigung, Aufenthaltsgenehmigung, o.ä.) - Einzelheiten dazu regelt TSO F5.1.6.3. 

Erleichterung auch beim Altersgruppenwechsel ab 2023:

Wird in der Hauptgruppe bzw. bei den Altersgruppen der Masters das Mindestalter der nächstälteren Startgruppe erreicht, kann über den Verein ein Wechsel in diese vor der ersten nationalen Startmeldung im neuen Wettkampfjahr vorgenommen werden. Die deutliche schnellere Umsetzung des Wechsels über die ESV macht es möglich. Bisher musste diese Entscheidung bis zum 15. Januar des Wettkampfjahres gefällt sein.