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Die Ausrichtung der Schultanzsportmeisterschaft 2020 wird hiermit erstmalig ausgeschrieben.

Bewerben um die Ausrichtung können sich sowohl Vereine des Saarländischen Landesverbandes für Tanzsport e.V. (SLT), als auch Schulen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Bewerbungen mit Veranstaltungshallen, die eine gute öffentliche Anbindung haben, werden bevorzugt.

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Termin
Geplanter Termin für den Schultanzsportwettbewerb 2020 ist der 30. April 2020 von 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr. Der Einlass sollte ab 8:00 Uhr sein.

b) Größe und Form der Tanzfläche
Die Tanzfläche sollte eine Mindestgröße von 120 m² haben, wobei die kleinste Seitenlänge min. 8 m betragen muss.

c) Fassungsvermögen der Halle für Teilnehmer und Zuschauer
Durch die hohe Teilnehmerzahl, sollte die Halle mindestens 700 Zuschauer und Teilnehmer aufnehmen können.

d) Umkleidemöglichkeiten
Es müssen genügend Umkleidemöglichkeiten vorhanden sein.

e) Parkplatzmöglichkeiten
Da einige Schulen mit dem Bus anreisen, sollten entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden sein.

f) Eintrittspreise
Der Eintritt ist kostenlos.

g) Zusätzliche Fläche für Eintanzen und/oder Aufwärmen
Eine zusätzliche Fläche ist wünschenswert aber nicht Bedingung.

h) Wertungsrichter und Turnierleitung
Wertungsrichter und Turnierleitung werden durch den SLT bestimmt und eingeladen.

i) Technische Ausstattung und Helfer
Der Bewerber muss für die Veranstaltung folgendes Equipment bzw. Personen zur Verfügung stellen:
Musikanlage (inkl. mindestens einer Person, die die Anlage bedient) mit der mp3-Dateien abgespielt werden können, Mikrofon für Moderation
2-3 Tische für die Turnierleitung mit Stromanschluss zum Aufbau der benötigten Technik
4-5 Personen, die die Anwesenheit der Teilnehmer kontrollieren, Startnummern (soweit nötig) ausgeben und nach der Veranstaltung wieder entgegennehmen, Rückmeldungen an Turnierleitung/Moderation geben, Aushänge vornehmen etc.

j) Ärztliche Betreuung/Sanitäter/Feuerwehr
Falls durch Vorgaben des Hallenbetreibers diese Dienste nötig sind, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Ausrichters.

k) Catering
Ein Catering durch den Ausrichter (Verein/Schule/Schulverein) ist möglich. Die Einnah­men durch das Catering verbleiben beim Ausrichter.

2. Leistungen für Sponsoren-Partner des SLT

Wenn der SLT im Rahmen seines Sponsoring-Konzeptes Werbepartner gewinnt, die veranstaltungsbezogene Leistungen bei Schultanzsportmeisterschaft erhalten, so sind deren Interessen vom Ausrichter zu berücksichtigen. Darunter fallen zum Beispiel Titelsponsoring, die namentliche Erwähnung von Sponsoren während der Veranstaltung, die Mitwirkung von Sponsoren bei der Siegerehrung sowie weitere Leistungen wie Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Streuartikel, Aufsteller, Logos auf Rückennummern etc.
Die entsprechenden Vereinbarungen mit den Sponsoren werden vom SLT rechtzeitig mit dem Ausrichter abgestimmt. Eventuelle Interessenskollisionen werden einvernehmlich geregelt.

3. Bewerbungsschluss

Bewerbungen mit den entsprechenden Angaben sind bis zum 20. Oktober 2019 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden.
Über die Vergabe entscheidet das SLT-Präsidium.

<<< Änderungen vorbehalten >>

Die PDF-Datei der Ausschreibung kann hier heruntergeladen werden